„Wir schaffen Planungssicherheit“: 30 Millionen Euro zur Absicherung der sozialen Beratungs- und Unterstützungsangebote

Soziale Einrichtungen und Organisationen, deren Arbeit bereits vom Sozialministerium gefördert wird oder wurde und die als Folge des kriegsbedingten Preisanstiegs im Zeitraum zwischen dem 1. März 2022 und dem 31. Dezember 2023 ein Betriebskostendefizit erlangt haben, können ab sofort beim Niedersächsischen Landessozialamt eine finanzielle Unterstützung beantragen. Wie die Wolfsburgs Landtagsabgeordnete, Immacolata Glosemeyer, berichtet, werden so wichtige Angebote gesichert.

„Der Krieg in der Ukraine hat sich auf alle Bereiche unseres Lebens getroffen“, erklärt Glosemeyer, „Gerade soziale Einrichtungen oder Organisationen sind aufgrund der durch die Ukrainekrise bedingten Preissteigerungen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Deshalb sichern wir den Erhalt ihrer wichtigen sozialen Beratungs- und Unterstützungsangebote nun mit zusätzlichen Mitteln ab.“

Antragsberichtigt sind zum einen Träger von sozialen Einrichtungen oder Organisationen, die in den Jahren 2022 und 2023 im Rahmen einer Projektförderung oder institutionelle Förderung Gelder vom Sozialministerium erhalten haben, zum anderen sind auch Träger von sozialen Einrichtungen oder Organisationen, deren Angebote in den Jahren 2020 bis 2022 durch eine Billigkeitsleistung des Sozialministeriums unterstützt worden sind, antragsberechtigt. Maximal können Landesmittel in Höhe von 80 Prozent des im Berechnungszeitraum entstandenen Betriebskostendefizits beantragt werden. Nähere Informationen zur neuen Richtlinie gibt es auf der Internetseite des Landessozialamtes.