Über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der Covid-19-Pandemie“ hat der Bundestag am heutigen Donnerstag abgestimmt. Am 20. Mai 2022 steht der Gesetzesentwurf auf der Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates.
Der Braunschweiger Bundestagsabgeordnete Dr. Pantazis befürwortet das Sofortzuschlags- und Einmalzuschlagsgesetz in vollem Umfang. „Die derzeitige Situation – mit Blick auf die Corona-Pandemie, die steigende Inflation und den Krieg in der Ukraine – stellt uns alle ohnehin bereits vor große Herausforderungen. Steigende Preise für Lebensmittel, Mobilität, Energie, Strom und Heizen belasten viele Menschen zusätzlich und können Zukunftsängste und Sorgen schüren“, macht Pantazis deutlich.
Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah vor, dass erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme für den Monat Juli 2022 eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro erhalten werden.
Pantazis erläutert: „Doch aufgrund der aktuellen Entwicklungen und starken Preisdynamik haben wir im parlamentarischen Verfahren vereinbaren können, diesen Zuschuss um weitere 100 Euro zu erhöhen. Die Einmalzahlung von insgesamt 200 Euro soll für den Monat Juli ausbezahlt werden. Eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro sollen Personen erhalten, die im Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld aus der Arbeitslosenversicherung haben. Zudem erhalten Kinder im Asylbewerberleistungsgesetz die kein Kindergeld beziehen und daher beim Familienbonus leer ausgehen, zum 1. Oktober ebenfalls eine Einmalzahlung von 100 Euro. Dies ist ein starkes Signal dafür, dass die Bundesregierung die finanziellen Sorgen und Ängste der Bürger:innen nicht nur ernst nimmt, sondern sie damit auch nicht alleine lässt, indem sie durch das Sofortzuschlags- und Einmalzuschlagsgesetz Unterstützung zusichert.“
Pantazis betont: „Kinder und Jugendliche haben die gesundheitlichen, psychischen und finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie in den vergangenen zwei Jahren mit am härtesten zu spüren bekommen. Bis zur Einführung der Kindergrundsicherung wird deshalb ab Juli ein Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro pro Monat ganz unbürokratisch allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zugutekommen, die darauf einen Anspruch haben. Dies gilt auch für diejenigen, die einen Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz bekommen. Damit verbessern wir die Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe. Es handelt sich dabei um eine neue Leistung eigener Art in Vorbereitung auf die Kindergrundsicherung, die zusätzlich gewährt wird.“
Auch für die aufgrund des Krieges aus der Ukraine geflüchteten Menschen bedeuten die geplanten Neuregelungen Verbesserungen: Sie werden leistungsrechtlich besser gestellt, indem sie zügig vom AsylbLG in das SGB II oder SGB XII wechseln. Diese Regelungen sollen zum 1. Juni 2022 in Kraft treten.
„Für die geflüchteten Ukrainer:innen bedeutet das Unterstützung aus einer Hand und damit bessere Möglichkeiten, um bei uns nach einer zermürbenden und mit vielen Ängsten verbundenen Flucht anzukommen und bessere Chancen, um auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen“, betont Pantazis.