Denn es war nicht nur das politische System an sich, das sich seinerzeit radikal veränderte – die junge Demokratie brachte auch neue Prinzipien demokratischer Teilhabe wie das Frauenwahlrecht und die Anerkennung von Gewerkschaften mit sich. „Während das Herzogtum Braunschweig lange mit Blick auf Frauenrechte als rückständig galt, sollten ausgerechnet hier später mit Minna Faßhauer die erste Ministerin in Deutschland überhaupt und mit Martha Fuchs die erste Ministerin im Nachkriegsdeutschland, ihren Weg in der Politik, gehen“, stellte beispielsweise Dr. Gabriele Andretta MdL, Präsidentin des Niedersächsischen Landtags, in ihrer Rede zum Frauenwahlrecht heraus. Ein Recht, das laut Andretta maßgeblich auf den Einsatz sozialdemokratischer Politikerinnen und Politiker zurückzuführen ist, so habe auch August Bebel in seiner Schrift „Die Frau und der Sozialismus“ bereits früh für mehr Frauenrechte geworben. Rechte, die es bis heute zu verteidigen gelte, wie Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski, Professorin für Öffentliches Recht, Völker-, Europa- und Umweltrecht an der Universität Kassel, erklärte: „Zugespitzt formuliert leben wir noch heute in verfassungswidrigen Zuständen. Denn der Bundestag ist keinesfalls paritätisch besetzt und auch im Nominierungsverfahren der Parteien werden Frauen leider noch oft benachteiligt.“
Ähnlich mahnend äußerte sich Dr. Mehrdad Payandeh, Vorsitzender des DGB-Bezirks Niedersachsen, mit Blick auf die 1918 errungenen Arbeitnehmerrechte: „Damals wurde die Arbeit von Gewerkschaften erstmals anerkannt, damals wurden die Betriebe demokratisiert. Es entstand der Geist der Sozialpartnerschaft, der uns bis heute prägt“, so Payandeh. Aber auch diese Errungenschaften gelte es zu verteidigen: „Die Digitalisierung bringt unzählige Aspekte mit sich, die das Arbeitsrecht auf eine harte Probe stellen werden“, erklärte Payandeh und nannte als Beispiel den Umgang mit Handys: „Dass wir auch dienstliche Mails außerhalb der Arbeitszeit auf dem Handy lesen, ist fast schon Gewohnheit geworden. Doch arbeitsrechtlich sauber geregelt ist dies nicht.“ Der Historiker Gundolf Algermissen würdigte zudem in seinem historischen Eingang den friedlichen Prozess der November-Revolution in Braunschweig. Deren Erbe es entsprechend bis heute zu verteidigen gelte.