ASF begrüßt: Betreuungsgeld vom Bundesverfassungsgericht am 21.Juli 2015 gekippt.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 21. Juli 2015 einstimmig mit seinem Urteil entschieden, dass dem Bund die Gesetzgebungszuständigkeit für das Betreuungsgeld fehlt. „Damit hat das Gericht das stark umstrittene Betreuungsgeld gekippt“, so Annegret Ihbe, ASF-Landes- und Bezirks-Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen, ASF. „Nun kann dieses Geld in den Ausbau von Kindertagesstättenplätzen, in Institutionen für frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung investiert werden.“ so Ihbe weiter.

Das Betreuungsgeld erhält bisher seit 1. August 2013 Familien, die ihre Kinder zu Hause betreuen und keine öffentliche Einrichtung besuchten. Die ASF hat immer wieder betont, dass so die Kinder vom Besuch einer Kindertagesstätte abgehalten werden. Spracherwerb, Integration, gute Bildung und Erziehung sind wichtige Grundlagen im sozialen Miteinander in der Gruppe. Mit dieser Prämie wurden bisher Kinder von Bildung ferngehalten. Auch begünstige das Betreuungsgeld , dass  überwiegend Frauen zu Hause bleiben und aus dem Beruf aussteigen.

Das Gericht erklärte nun am 21. Juli 15, dass nicht der Bund, sondern die Länder für die Leistung des Betreuungsgeldes zuständig seien. Mit der jetzigen Entscheidung bleibt es also den Bundesländern überlassen, wie sie mit dem Betreuungsgeld weiter verfahren wollen. Mit diesen 900 Millionen Euro können weiter benötigte Kindertagesstättenplätze geschaffen und das Geld kann in die Qualität der Betreuung gesteckt werden. So ist es den Familien möglich, Berufstätigkeit und Familienarbeit besser zu vereinbaren.

„Dieses Urteil ist ein Gewinn für Familien und Kinder“, stellt Annegret Ihbe erfreut ist, „es ist gut, dass diese alte Fehlentscheidung korrigiert wurde.“

Annegret Ihbe, ASF-Bezirks- und Landesvorsitzende