4. Sozialkonferenz Region Braunschweig: Vielfalt in der Arbeitswelt!

Seit dem 26. März 2009 ist die UN-Behindertenrechts-Konvention (UNBRK) in Deutschland geltendes Recht. Sie gibt neue Impulse und macht Vorgaben, um die Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu stärken und weiterzuentwickeln, wobei Behinderung als Teil der Vielfalt menschlichen Lebens wahrgenommen wird.

Foto: Aktion Mensch

Der AWO-Bezirksverband Braunschweig, der DGB in der Region SON und die SPD im Bezirk Braunschweig stellen sich in ihrer 4. gemeinsamen Sozialkonferenz dem Prozess des inklusiven Wandels und wollen den gesamtgesellschaftlichen und damit auch politischen Paradigmenwechsel aktiv begleiten. Inklusion beginnt im Kopf, benötigt jedoch Strukturen, die inklusives Denken ermöglichen und damit zu inklusivem Handeln befähigen.
Lässt sich Inklusion verordnen? In Unternehmen sicher nicht. Was heißt aber Inklusion in Unternehmen? Geht es nur um barrierefreie Arbeitsplätze? Oder auch um barrierefreie Kommunikation und die Barrieren in den Köpfen der Mitarbeitenden? Gibt es Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen und damit gute Erfahrungen gemacht haben? Was bringt mir das als Unternehmer/in? Kann ich damit den Fachkräftemangel kompensieren? Fragen über Fragen.
Wir möchten mit Ihnen darüber diskutieren, wollen die Meinungen von Betroffenen, Arbeitgeber/innen, Beschäftigten und Fachleuten hören.