Her mit der Knete! – Bis zum 21. März umsonst gearbeitet

Der Entgeltunterschied zwischen den Geschlechtern liegt auch heute noch europaweit bei 16,2 %. In Deutschland verdienen Frauen im Durchschnitt sogar 22 % weniger als Männer. Der Equal Pay Day verdeutlicht den Zeitraum, den Frauen in Deutschland über den Jahreswechsel hinaus arbeiten müssen, um auf das durchschnittliche Vorjahresgehalt von Männern zu kommen. Dieses Jahr ist der Equal Pay Day am 21. März. Die Gründe dafür sind vielfältig.

Der Entgeltunterschied zwischen den Geschlechtern (Gender Pay Gap) von 22% berechnet sich aus der Differenz aus dem Bruttostundenlohn der Männer und dem Bruttostundenlohn der Frauen unabhängig u.a. von Qualifikation, Beruf, Branche oder Region. Im Bereich der Akademikerinnen und Führungspositionen nimmt der Gender Pay Gap nicht, wie zu erwarten wäre, ab, sondern erhöht sich noch auf 28% bzw. 30%. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln sagt, der Unterschied liegt nur noch bei 2 Prozent. Was stimmt denn nun?
Das liegt an der Betrachtungsweise. Die Zahlen des IW sagen lediglich aus, dass ein Teil des Entgeltunterschieds erklärbar ist. Das ist vergleichbar mit der „bereinigten Lohnlücke“ des statistischen Bundesamts. Die Botschaft, die das IW vermittelt, ist allerdings gefährlich. Es entsteht der Eindruck, Frauen seien selbst Schuld und müssten lediglich Vollzeit arbeiten und familienbedingte Job-Pausen so kurz wie möglich halten. Dabei wird ausgeblendet, dass Frauen nach wie vor unterschiedliche Zugangschancen auf dem Arbeitsmarkt haben, deutlich seltener in Führungspositionen aufsteigen und Berufe, in denen überwiegend Frauen arbeiten, traditionell schlechter bewertet und bezahlt werden.

Die Entgeltungerechtigkeit wird durch den stetig wachsenden Niedriglohnsektor verschärft, denn drei Viertel der geringfügig Beschäftigten sind Frauen. Sie sind somit besonders hart von nicht existenzsichernden Löhnen sowie prekären Tätigkeiten betroffen. Ein fünftel der Frauen sind bereits seit über 5 Jahren in einem Minijob. Und mehr als die Hälfte der Frauen sind im Anschluss an den letzten Minijob nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Nur für 40% ist ein Minijob ein (Wieder-)Einstieg in den regulären Arbeitsmarkt. Dies hat negative Auswirkungen auf die jetzige Lebensführung und auch auf die Altersabsicherung. Der Entgeltunterschied von 22% führt sogar zu einem Unterschied in Renten und Pensionen von 60%. Altersarmut in Deutschland ist demnach überwiegend weiblich. So sind Frauen häufig finanziell abhängig von einem verdienenden Partner.

Ein weiter Grund für den großen Entgeltunterschied sind oftmals unterbrochene Erwerbsbiografien. Es sind überwiegend Frauen, die Beruf und Familie vereinbaren müssen und unter dem zum Teil schlecht ausgebauten Betreuungssystem leiden.

Unsere Forderungen sind daher:
– Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes von mindestens 8,50 € ohne Ausnahmen
– Veränderung des Konzepts der Minijobs hin zu sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten
– ein Gesetz gegen die Lohndiskriminierung von Frauen
– Frauen in Führungspositionen fördern: mit einer festen Quote in Vorständen und Aufsichtsräten großer Unternehmen.
– Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern: z.B. mit dem Ausbau der Kinderbetreuung
– Einen lückenlosen Wiedereinstieg in den Beruf nach familienbedingten Auszeiten ermöglichen
– Erhöhung der Teilzeit auf Vollzeit jederzeit ermöglichen
– Stereotype auflösen: „Typische Frauen- und Männerberufe“ sind längst nicht mehr zeitgemäß

Von Nadine Labitzke-Hermann und Miriam Riedel-Kielhorn
Vorsitzende der ASF in Braunschweig und Peine