Wie bisher sollen die Erträge der Öffentlichen zur Stärkung der Versicherung, also den Versicherten und den Bürgerinnen und Bürgern im Versicherungsgebiet zufließen. Damit wird eine Übernahme durch die Hannoversche VGH abgelehnt. Die Absicht der CDU geführten Landesregierung, die Öffentliche an die VGH zu überführen, werden die Sozialdemokraten so nicht mittragen und im Niedersächsischen Landtag ablehnen.
Um die Öffentliche Versicherung in Niedersachsen zukunftsfähig zu machen, können sich die Braunschweiger Sozialdemokraten vorstellen, dass entsprechende rechtliche Regelungen geschaffen werden, die es ermöglichen, die Eigentumsrechte an der Öffentlichen Versicherung den braunschweigischen Kommunen zu übertragen. Der hierfür zu schaffende Zweckverband könnte dann alle wirtschaftlich notwendigen Entscheidungen treffen.
Wie in den anderen Teilen des Landes Niedersachsens eine rechtliche Regelung aussehen sollte, muss mit den dort Verantwortlichen entschieden werden.